Klasse C
Kraftfahrzeuge
- max. 8 Fahrgastplätze
- zulässige Gesamtmasse über 3.500 kg
- Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse bis 750 kg
Voraussetzung
- Vorbesitz Klasse B
Mindestalter
- 18 Jahre bei Berufskraftfahrerausbildung
- 21 Jahre
Eingeschlossene Klassen
C1