Krafträder
Seit dem 1. Mai 2014 muss jeder Bewerber für die Klasse AM, A1, A2 oder A geeignete Motorradschutzbekleidung bei der praktischen Prüfung zum Erwerb der jeweiligen Zweiradfahrerlaubnis tragen.
Die Schutzkleidung muss in der Praxis auch während aller Ausbildungsfahrten getragen werden!
Die Motorradschutzbekleidung besteht aus:
- passendem Motorradhelm
- Motorradhandschuhen
- eng anliegender Motorradjacke
- Rückenprotektor, falls nicht in Motorradjacke integriert
- Motorradhose
- Motorradstiefeln mit ausreichendem Knöchelschutz
Aus Sicherheitsgründen sollte bei der Anschaffung der Schutzkleidung darauf geachtet werden, dass nur ein nach ECE-R 22/05 geprüfter Motorradhelm verwendet wird und die Protektoren eine CE-Prüfung (Norm 1621-2) haben.