Klasse AM
Zweirädrige Kleinkrafträder
- max. Geschwindigkeit 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm3 oder max. 4 kW bei Elektromotoren
gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor, bei denen der Motor bei Geschwindigkeiten über 25 km/h bis max. 45 km/h die Muskelkraft unterstützt
Dreirädrige Kleinkrafträder
- max. Geschwindigkeit 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm3 oder max. 4 kW bei Elektromotoren
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
- max. Geschwindigkeit 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm3 oder max. 4 kW bei Elektromotoren
- Leermasse von max. 350 kg ( im Falle von Elektrofahrzeugen ohne Masse der Batterien )
Mindestalter
- 16 Jahre
Eingeschlossene Klassen
keine