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Fahrschule aller Klassen

Berufskraftfahrer Aus- und Weiterbildung

✆ 030 41 19 13 51

Ausbilder für Ladekran

gemäß DGUV-G309-003

Diese Ausbildung berechtigt Sie nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung eigenständig, überbetrieblich und innerbetrieblich Kranlehrgänge / Kranschulungen zur Erlangung des Kranscheins (Fahrausweis für Krane) durchzuführen.

Dauer

4 Tage

Voraussetzung
  • Mindestalter 24 Jahre
  • Ingenieur, Meister oder gleichwertige Position
  • und mind. 2 Jahre Berufserfahrung Lkw-Ladekranschein mit Ausweis
Inhalt Theorie
  • Ausbildung von Kranführern
  • Gesetzliche Bestimmungen, Unfallverhütungsvorschriften, Sicherheitsregeln und Schutzausrüstungen
  • Krantechnik: Bauarten und Baugruppen von Kranen, Kranprüfung
  • Sicherheitseinrichtungen, Kranphysik, Umgang mit Lasten und Traglasttabellen, Kranaufstellung, Abstützung durch Transport
  • Einweisung, Handzeichen, Anschlagmittel
  • Pädagogik in der Erwachsenenbildung
  • Aufbau eines Unterrichts LKW-Ladekran
  • Teilnahme / Lehrprobe im Theorieunterricht Ladekran
Inhalt Praxis
  • Tägliche Krankontrolle
  • Gefahrenstellen
  • Pflege und Wartung
  • Verhalten bei Störungen
  • Lastaufnahmemittel
  • Arbeit mit unterschiedlichen Anschlagmitteln
  • Aufnahme und bewegen der Last
  • Teilnahme am Praxisunterricht LKW-Ladekran

 

Am letzten Tag findet eine schriftliche Prüfung statt.

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