Rechtliches zur ADR-Ausbildung / Gefahrgutausbildung
Fahrer (m/w) von kennzeichnungspflichtigen Transportern müssen eine Schulung gemäß ADR absolvieren. Diese teilt sich in den Basiskurs ein, sowie in Aufbaukurse für die Klassen 1 (explosive Stoffe), 7 (radioaktive Stoffe) und Tank.
Bei der Beförderung von Gefahrgut auf der Straße muss der Fahrer (m/w) eine ADR-Bescheinigung erwerben, welche ihm nach erfolgreicher Absolvierung eines Lehrgangs zeitlich befristet (fünf Jahre) ausgestellt wird. Ohne diese Bescheinigung darf Gefahrgut nur unter besonderen Einschränkungen und Beachtung spezieller Besonderheiten transportiert werden. Alle an der Beförderung von Gefahrgut Beteiligten müssen Sachkenntnisse über die Gefahrgutvorschriften nachweisen. Diese erhalten sie in regelmäßig durchzuführenden Schulungen.
Unternehmen, die an der Beförderung von Gefahrgut beteiligt sind, müssen in der Regel schriftlich einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) enthält aber Befreiungen; treffen diese für den Betrieb zu, muss kein Gefahrgutbeauftragter bestellt werden.
Die Rechtsnormen fordern für bestimmte Kraftfahrzeuge, die für bestimmte Gefahrguttransporte verwendet werden (z. B. Tankfahrzeuge, Fahrzeuge für das Transportieren größerer Explosivstoffmengen, radioaktive Stoffe usw.), eine spezielle ADR-Zulassung, die verschiedene zusätzliche technische Sicherheitsmerkmale voraussetzt.
Außerdem muss bei Gefahrguttransporten eine in den sogenannten „Schriftlichen Weisungen“ – abhängig von den beförderten Stoffen – genau festgelegte Schutzausrüstung (einerseits zum Personenschutz, aber auch Hilfsmittel zur Beseitigung von freigewordenem Gefahrgut, zur Absicherung der Unfallstelle, sowie zur Brandbekämpfung) mitgeführt werden. Des Weiteren vorgeschrieben ist eine Kennzeichnung der Fahrzeuge und Versandstücke, sowie das Mitführen bestimmter Transportdokumente. Entsprechende Regelungen gelten auch im Schienen-, Schiffs- und Luftverkehr.
ADR Basis / Gefahrgut / Schüttgut (nach GGVSEB)
Unternehmen bzw. Fahrzeugführer:innen, die Gefahrguttransporte für Stück- und Schüttgüter durchführen wollen, brauchen entsprechend ausgebildete Fahrer:innen. Die Fahrer:innen müssen einen ADR-Schein vorweisen können, wenn sie Gefahrgut auf der Straße befördern wollen. Der Kurs endet mit einer schriftlichen IHK-Prüfung mit 30 Fragen (max. 5 Fehlerpunkte). Wer diese ADR-Basisprüfung bestanden hat, kann an den Aufbaukursen (Tank und/oder Kl. 1 und/oder Kl. 7) teilnehmen.
Dauer
3 Tage inkl. IHK Prüfung
Voraussetzung
- Mindestalter 18 Jahre
- körperliche und gesundheitliche Eignung
- deutsche Sprache in Wort und Schrift mindestens B1 und nach erfolgreichem Eignungstest bzw. Nachweis eines Sprachzertifikats
- positive Auskunft aus dem Fahreignungsregister
Unterrichtszeiten
1. Tag 08:00 – 16:00 Uhr
2. Tag 08:30 – 16:30 Uhr
3. Tag 08:00 – 12:15 Uhr
Inhalte
Die theoretische und praktische Ausbildung erfolgt nach dem curricularen Leitfaden der DIHK 2023 und des daraus erstellten und zertifizierten Stundenplans ADR Basis für die IHK Berlin.
- Allgemeine Vorschriften
- Allgemeine Gefahrguteigenschaften
- Dokumentation
- Fahrzeug- und Beförderungsarten, Umschließungen, Ausrüstung
- Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln
- Durchführung der Beförderung
- Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
- Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen
Unsere Kurse sind alle nach AZAV zertifiziert, so dass deine Teilnahme durch deinen Kostenträger
– Jobcenter oder Agentur für Arbeit –
per Bildungsgutschein zu 100% gefördert werden kann.
Anmeldung mit dem Bildungsgutschein in der VFS.
Miraustraße 24 • 13509 Berlin
Rufe uns an, um einen Termin zu vereinbaren.
✆ 030 41 19 13 51