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Fahrschule aller Klassen

Berufskraftfahrer Aus- und Weiterbildung

✆ 030 41 19 13 51

Punkteabbau durch Fahreignungsseminar (FES)

Der Punkteabbau bei einem Stand von bis zu 5 Punkten ist freiwillig und seit 01.05.2014 durch Teilnahme an einem Fahreignungsseminar möglich. Alle fünf Jahre können Fahrerinnen und Fahrer an einem Fahreignungsseminar teilnehmen. 

Das Fahreignungsseminar besteht aus zwei Teilmaßnahmen

  • einer verkehrspädagogischen Teilmaßnahme und
  • einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme.

FES in Reinickendorf

1. Sitzung

2. Sitzung

Änderungen vorbehalten

Miraustraße 24 · 13509 Berlin-Reinickendorf

Telefon: 030 41 19 13 51

FES in Charlottenburg

1. Sitzung

2. Sitzung

Änderungen vorbehalten

Behaimstraße 6 · 10585 Berlin

Telefon: 030 94 88 35 30

Verkehrspädagogischer Teil (Fahrschule)

Der verkehrspädagogische Teil, der in unserer Fahrschule absolviert werden kann, besteht aus zwei Modulen zu je 90 Minuten (Kosten pro Sitzung 175 €), umfasst verbindlich vorgeschriebene Bausteine und richtet sich nach Anlage 16 der FeV. Der zeitliche Abstand der Module beträgt mindestens eine Woche.

Die verkehrspädagogische Teilmaßnahme kann als Einzelmaßnahme oder in Gruppen von bis zu sechs Teilnehmern in unserer Fahrschule durchgeführt werden. Ziel der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme ist die Vermittlung von Kenntnissen zum Risikoverhalten, die Verbesserung der Gefahrenkognition, die Anregung zur Selbstreflektion und die Entwicklung von Verhaltensalternativen.

Im Anschluss erhalten Sie von uns eine Bescheinigung über die Teilnahme des Seminares. Auf diesem Schreiben trägt dann auch der Verkehrspsychologe den Teil seines Seminares ein.

Verkehrspsychologischer Teil (Verkehrspsychologe)

Der verkehrspsychologische Teil besteht aus zwei Modulen zu je 75 Minuten. Den Verkehrspsychologen, der Inhaber der Seminarerlaubnis Verkehrspsychologie sein muss, suchen Sie sich selber aus.

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Bei Interesse melde dich unbedingt persönlich, per E-Mail oder telefonisch zwecks individueller Terminvereinbarung. 

Punkteabbau

Es können Punkte nach folgendem Bonussystem, entsprechend § 4 Abs. 4 StVG, abgebaut werden.

Punktestand

Maßnahme

Punkteabbau

1 – 3 Punkte

Vormerkung

1 Punkt

4 – 5 Punkte

Ermahnung

1 Punkt

6 – 7 Punkte

Verwarnung

kein Abbau möglich

8 Punkte

Fahrerlaubnisentzug